Veranstaltungsabsagen
Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen in Heidelberg
Die Stadt Heidelberg hat zu Veranstaltungen im Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Sonntag, 15. März, in Kraft.
Veranstaltungen ab 100 Personen: Im gesamten Stadtgebiet Heidelberg sind öffentliche und/oder private Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit einer Teilnehmerzahl ab 100 Personen verboten; sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien. Wochenmärkte gelten nicht als Veranstaltungen. Tanzveranstaltungen und Konzerte: Alle Tanzveranstaltungen oder Konzerte in geschlossenen Räumen sind in Heidelberg untersagt – unabhängig von der Teilnehmerzahl.
Ausnahmegenehmigungen: Im Einzelfall kann das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg öffentliche und/oder private Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab einer Teilnehmerzahl von 100 bis maximal 1.000 Personen genehmigen.
Aufgrund der o.g. Verfügung erübrigt sich die einzelne Aufzählung der Absagen.